DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Erlangen
Baubegleitung & Qualitätssicherung 18.03.2026 · Jörg Aichinger
Bauabnahme Neubau: Checkliste für Bauherren

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bauabnahme ist der rechtlich bedeutsamste Schritt im gesamten Bauvorhaben: Mit ihr geht die Beweislast für Mängel auf den Bauherren über.
  • Alle sichtbaren Mängel, die bei der Abnahme nicht gerügt werden, gelten als akzeptiert.
  • Ein vollständiges Abnahmeprotokoll mit Mängelliste und Fristsetzung ist Pflicht.
  • Bauherren sollten mindestens 20 Prüfpunkte systematisch durchgehen, bevor sie die Abnahme erklären.
  • Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger erkennt verdeckte Mängel, die Laien regelmäßig übersehen.
  • Äußere Bedingungen wie Tageszeit und Witterung beeinflussen, welche Mängel sichtbar sind.

Die Bauabnahme am Neubau ist der wichtigste Termin für jeden Bauherrn. Mit der Abnahme erkennen Sie die Bauleistung als vertragsgemäß an. Mängel, die Sie dabei nicht beanstanden, können Sie später nur noch schwer durchsetzen. Für Bauherren, die für Erlangen und die Region Mittelfranken bauen lassen, gilt deshalb: Nehmen Sie sich Zeit, gehen Sie systematisch vor und ziehen Sie im Zweifel einen Sachverständigen hinzu.

Warum ist die Bauabnahme so wichtig?

Die Bauabnahme hat weitreichende rechtliche Folgen, die vielen Bauherren nicht bewusst sind. Ab dem Moment der Abnahme ändern sich drei Dinge grundlegend.

Erstens kehrt sich die Beweislast um. Vor der Abnahme muss der Bauunternehmer beweisen, dass seine Leistung mangelfrei ist. Nach der Abnahme müssen Sie als Bauherr nachweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass der Unternehmer dafür verantwortlich ist.

Zweitens beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen. Nach BGB beträgt sie fünf Jahre, nach VOB vier Jahre. Mängel, die nach Ablauf dieser Frist auftreten, gehen zu Ihren Lasten.

Drittens wird die Schlussrechnung fällig. Solange Sie die Abnahme nicht erklärt haben, können Sie einen angemessenen Teil der Vergütung einbehalten.

Welche 20 Punkte sollten Sie bei der Bauabnahme prüfen?

Die folgende Checkliste deckt die kritischen Bereiche ab, die bei einer Schlussabnahme systematisch geprüft werden sollten. Gehen Sie jeden Punkt einzeln durch und dokumentieren Sie Auffälligkeiten mit Fotos.

Fassade und Außenwände

  1. Putzoberfläche: Risse, Abplatzungen, Hohlstellen (durch Abklopfen prüfbar), unsaubere Anschlüsse an Fenster und Türen.
  2. Sockelbereich: Korrekte Höhe des Sockelputzes, sauberer Übergang zur Abdichtung, Spritzwasserschutz (mindestens 15 cm über Gelände).
  3. Fassadendämmung: Sichtbare Fugen zwischen Dämmplatten, unsaubere Eckanschlüsse, Beschädigungen der Oberfläche.

Fenster und Außentüren

  1. Funktion: Jedes Fenster öffnen, kippen und schließen. Beschläge auf leichten Gang prüfen. Dichtungen auf korrekten Sitz kontrollieren.
  2. Glas: Kratzer, Einschlüsse und beschädigte Scheiben bei Streiflicht prüfen. Isolierglas auf Beschlagen zwischen den Scheiben kontrollieren.
  3. Abdichtung außen: Anschluss zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk auf vollständige Abdichtung prüfen.
  4. Rollläden und Raffstores: Funktion der Antriebe, Endpunkteinstellung, Geräusche beim Lauf.

Mehr zum Thema Mängelerkennung erfahren Sie auf unserer Seite zu Baumängeln.

Dach und Dachentwässerung

  1. Dacheindeckung: Fehlende oder verschobene Ziegel, saubere Firstausbildung, korrekte Traufausbildung.
  2. Rinnen und Fallrohre: Befestigung, Gefälle, Anschlüsse an die Grundleitung. Sichtbare Undichtigkeiten.
  3. Dachflächenfenster: Funktion, Abdichtung der Anschlüsse, Kondensatbildung.

Innenräume

  1. Wände und Decken: Risse, Unebenheiten, Flecken. Tapezierte oder gestrichene Flächen bei Streiflicht prüfen (morgens oder abends, wenn das Licht flach einfällt).
  2. Böden: Ebenheit, Hohlstellen (abklopfen oder mit Murmel rollen), Fugenbreiten bei Fliesen, Kratzer in Parkett.
  3. Türen innen: Schließfunktion, Dichtungen, Drücker, Spaltmaße. Türen dürfen nicht schleifen und müssen in jeder Position stehen bleiben.
  4. Treppen: Stufenhöhen gleichmäßig, Geländer fest, Handlauf durchgehend. Knarren oder Schwingungen bei Belastung.

Haustechnik

  1. Heizung: Alle Heizkörper oder Fußbodenheizkreise auf Funktion prüfen. Thermostate, Regelung, Warmwasserbereitung.
  2. Sanitär: Jeden Wasserhahn aufdrehen, Warmwasser testen, Abflüsse auf Dichtigkeit prüfen. WC-Spülung, Duschrinne oder -wanne auf Ablauf.
  3. Elektro: Jede Steckdose, jeden Schalter, jede Leuchte testen. FI-Schalter durch Drücken der Prüftaste kontrollieren. Prüfprotokoll des Elektrikers verlangen.
  4. Lüftung: Funktion der kontrollierten Wohnraumlüftung prüfen, Geräuschpegel in Aufenthaltsräumen, korrekte Luftmengen.

Haben Sie Fragen zu einzelnen Prüfpunkten? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.

Außenanlagen und Keller

  1. Keller: Wände und Boden auf Feuchtigkeit prüfen. Sichtbare Risse dokumentieren. Lichtschächte auf korrekte Entwässerung kontrollieren. In der Region Erlangen kann der hohe Grundwasserspiegel im Regnitztal besondere Anforderungen an die Kellerabdichtung stellen. Gerade in Neubaugebieten wie Büchenbach oder im Erlanger Süden sollte die Abdichtung gegen drückendes Wasser besonders sorgfältig geprüft werden.
  2. Geländeentwässerung: Gefälle vom Gebäude weg prüfen. Pflaster- und Wegeflächen dürfen kein Wasser zum Haus leiten. Drainage und Rigole auf Funktion kontrollieren.

Was gehört ins Abnahmeprotokoll?

Das Abnahmeprotokoll ist das zentrale Dokument der Bauabnahme. Es muss vollständig und eindeutig sein, weil es im Streitfall als Beweismittel dient.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Datum und Uhrzeit der Abnahme
  • Anwesende Personen (Bauherr, Bauleiter, ggf. Sachverständiger)
  • Gegenstand der Abnahme (Gewerk oder Gesamtleistung)
  • Vollständige Mängelliste mit Beschreibung, Lage und Fotodokumentation
  • Frist zur Mängelbeseitigung (in der Regel 14 Tage, bei umfangreichen Mängeln länger)
  • Vorbehalt der Vertragsstrafe (falls vereinbart)
  • Angabe, ob die Abnahme erklärt wird, unter Vorbehalt erklärt wird oder verweigert wird
  • Unterschriften beider Parteien

Wichtig: Erklären Sie die Abnahme unter Vorbehalt der aufgelisteten Mängel. Eine vorbehaltlose Abnahme bedeutet, dass Sie alle sichtbaren Mängel akzeptieren.

Bauabnahme für Erlangen: Regionale Besonderheiten

Erlangen liegt im Regnitztal und gehört mit rund 119.000 Einwohnern zu den kleineren Großstädten Bayerns. Die Bautätigkeit ist seit Jahren hoch, besonders in den Neubaugebieten im Westen und Süden der Stadt sowie auf ehemaligen Konversionsflächen in der Nähe des Siemens-Campus.

Für Neubauten in Erlangen sind vor allem zwei Faktoren bei der Abnahme relevant: Der teils hohe Grundwasserspiegel in Flussnähe erfordert eine einwandfreie Kellerabdichtung. Und die enge Bebauung in vielen Neubaugebieten macht eine sorgfältige Prüfung der Geländeentwässerung und der Nachbargrenzen nötig.

Als DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger begleiten wir Bauabnahmen für Erlangen, Forchheim, Nürnberg und die gesamte Region Mittelfranken.

Wann sollten Sie die Abnahme verweigern?

Eine Abnahmeverweigerung ist berechtigt, wenn wesentliche Mängel vorliegen. Ein Mangel ist wesentlich, wenn er die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes einschränkt oder die Beseitigung mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

Beispiele für wesentliche Mängel: fehlende oder mangelhafte Abdichtung, nicht funktionierende Heizung, undichtes Dach, fehlende Geländer an Treppen oder Balkonen, nicht abgeschlossene Gewerke.

Unwesentliche Mängel wie einzelne Kratzer oder kleine Putzfehler rechtfertigen keine Verweigerung. Sie werden ins Protokoll aufgenommen und müssen innerhalb der gesetzten Frist beseitigt werden.

Warum lohnt sich ein Sachverständiger bei der Bauabnahme?

Ein DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger bringt die Erfahrung aus Hunderten von Abnahmen mit. Er kennt die typischen Schwachstellen der verschiedenen Gewerke und weiß, wo Mängel versteckt sein können.

Die baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Sachverständigen beginnt idealerweise nicht erst bei der Abnahme, sondern schon während der Bauphase. Wer den Bau von Anfang an begleiten lässt, verhindert viele Mängel, bevor sie entstehen.

Die Kosten für die sachverständige Begleitung richten sich nach dem Umfang des Bauvorhabens. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Kostenseite.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich bei der Bauabnahme anwesend sein?

Ja, als Bauherr sollten Sie persönlich anwesend sein oder einen bevollmächtigten Vertreter entsenden. Die Abnahme ist eine rechtsgeschäftliche Erklärung, die nur vom Bauherrn oder seinem Bevollmächtigten abgegeben werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen einer Teilabnahme und einer Schlussabnahme?

Bei der Teilabnahme wird ein einzelnes Gewerk abgenommen, etwa der Rohbau oder die Elektroinstallation. Die Schlussabnahme betrifft die gesamte Bauleistung nach Fertigstellung. Teilabnahmen sind sinnvoll, weil sie Mängel gewerkeweise dokumentieren.

Kann der Bauträger die Abnahme erzwingen?

Der Bauträger kann eine Abnahme verlangen, wenn das Werk fertiggestellt ist. Verweigern Sie die Abnahme ohne wesentlichen Mangel, kann eine fiktive Abnahme eintreten. Bei wesentlichen Mängeln ist die Verweigerung jedoch berechtigt.

Wie lange habe ich Zeit, Mängel nach der Abnahme zu melden?

Die Gewährleistungsfrist beträgt nach BGB fünf Jahre, nach VOB vier Jahre ab Abnahme. Verdeckte Mängel, die erst später erkennbar werden, können auch nach Ablauf der regulären Frist geltend gemacht werden, wenn sie arglistig verschwiegen wurden.

Was ist eine fiktive Abnahme?

Wenn der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzt und Sie nicht reagieren, kann die Abnahme als erteilt gelten. Reagieren Sie deshalb immer fristgerecht auf Abnahmeaufforderungen.

Soll ich vor der Abnahme schon einziehen?

Nein. Wenn Sie vor der förmlichen Abnahme einziehen und das Gebäude nutzen, kann dies als konkludente (stillschweigende) Abnahme gewertet werden. Klären Sie den Einzugstermin vorher mit dem Bauträger und halten Sie schriftlich fest, dass die Nutzung keine Abnahme darstellt.

Brauche ich ein Übergabeprotokoll zusätzlich zum Abnahmeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll dokumentiert die Übergabe der Schlüssel, Zählerstände und Bedienungsanleitungen. Es ersetzt nicht das Abnahmeprotokoll, ergänzt es aber sinnvoll. Beide Dokumente sollten erstellt werden.

Kann ich die Baubegleitung und die Abnahme vom selben Sachverständigen durchführen lassen?

Ja, das ist sogar empfehlenswert. Ein Sachverständiger, der das Bauvorhaben von Anfang an begleitet hat, kennt die Schwachstellen und kann bei der Abnahme gezielt prüfen, ob beanstandete Mängel tatsächlich beseitigt wurden.

Sie planen die Abnahme Ihres Neubaus für Erlangen oder die Region Mittelfranken? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine sachverständige Begleitung.

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