DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Erlangen
Hauskauf & Immobilienbewertung 18.03.2026 · Jörg Aichinger
Denkmalgeschützte Immobilie kaufen: Chancen und Risiken

Das Wichtigste in Kürze:

  • Denkmalgeschützte Immobilien bieten erhebliche steuerliche Vorteile: Denkmal-AfA nach §7i EStG (Kapitalanleger) und §10f EStG (Selbstnutzer).
  • Jede Sanierungsmaßnahme an einem Denkmal ist genehmigungspflichtig. Material, Farbe und Bauweise müssen vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.
  • Erlangen als barocke Planstadt besitzt zahlreiche Baudenkmäler, darunter die ab 1686 errichteten Hugenottenhäuser der Neustadt.
  • Der Sanierungsaufwand liegt bei denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig über dem vergleichbarer, nicht geschützter Objekte.
  • Ein Sachverständiger schätzt den tatsächlichen Zustand und den realistischen Sanierungsaufwand vor dem Kauf ein.

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen möchte, steht vor einer Abwägung zwischen historischem Charme, Steuervorteilen und Sanierungsauflagen. Für Erlangen ist dieses Thema besonders relevant: Die Stadt wurde ab 1686 als barocke Planstadt für hugenottische Glaubensflüchtlinge systematisch angelegt. Die schnurgeraden Straßenzüge der Neustadt mit ihren einheitlichen, zwei- bis dreigeschossigen traufständigen Häusern stehen großteils unter Denkmalschutz. Wer hier ein Gebäude erwirbt, sollte wissen, welche Vorteile und welche Einschränkungen das mit sich bringt.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Denkmalimmobilie?

Die steuerlichen Vorteile sind häufig ein Hauptgrund für den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie. Sie beziehen sich auf die Sanierungskosten, nicht auf den Kaufpreis des Gebäudes selbst.

Kapitalanleger (§7i EStG): Wenn Sie die Immobilie vermieten, können Sie die Sanierungskosten über acht Jahre mit jeweils 9 Prozent und weitere vier Jahre mit jeweils 7 Prozent abschreiben. Das ergibt insgesamt 100 Prozent der steuerlich anerkannten Sanierungskosten.

Selbstnutzer (§10f EStG): Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, können Sie 90 Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre als Sonderausgaben absetzen, also 9 Prozent pro Jahr.

Wichtige Voraussetzung: Die Sanierungsmaßnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten mit der Denkmalbehörde abgestimmt und genehmigt werden. Nachträglich durchgeführte Maßnahmen sind steuerlich nicht absetzbar. Die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde ist zwingend erforderlich.

Weitere Informationen zu Gutachten und Bewertungen finden Sie auf unserer Seite zu Gutachten und Kurzgutachten.

Welche Sanierungsauflagen gelten bei Denkmalschutz?

Denkmalschutz bedeutet, dass Veränderungen am Gebäude der Genehmigung durch die zuständige Denkmalbehörde bedürfen. Das betrifft eine Vielzahl von Maßnahmen, die bei nicht geschützten Gebäuden ohne Weiteres möglich wären.

Fassade: Änderungen an Anstrich, Putz, Fensteröffnungen, Balkonen und Außendämmung sind genehmigungspflichtig. Bei Erlanger Sandsteinfassaden, wie sie besonders in der Altstadt und an den Hugenottenhäusern zu finden sind, gelten strenge Anforderungen an die Sanierungsmethode. Aggressive Reinigungsverfahren sind oft nicht erlaubt, stattdessen werden schonende Techniken wie Mikrostrahlung oder Dampfreinigung verlangt.

Fenster: Der Austausch muss in Form, Teilung und Material dem historischen Vorbild entsprechen. Kunststofffenster sind bei den meisten Denkmalämtern nicht genehmigungsfähig. Holzfenster mit Isolierverglasung, die dem historischen Erscheinungsbild nahekommen, sind die übliche Lösung.

Dach: Dachform, Dachneigung und oft auch das Deckungsmaterial sind vorgegeben. Die barocken Erlanger Satteldächer mit ihren charakteristischen Biberschwanzziegeln unterliegen besonderem Schutz. Dachflächenfenster und Gauben können eingeschränkt oder nicht genehmigungsfähig sein.

Innenräume: Bei besonders wertvollen Ausstattungen (Stuckdecken, historische Treppen, Wandbemalungen) sind auch Eingriffe im Inneren genehmigungspflichtig. Das betrifft in Erlangen vor allem die aufwendiger gestalteten Gebäude rund um das Markgräfliche Schloss und die Hugenottenkirche.

Haustechnik: Heizung, Elektrik und Sanitärinstallation können in der Regel modernisiert werden, solange keine sichtbaren Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild entstehen. Aufputzinstallationen sind in denkmalgeschützten Räumen häufig die einzige Option.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie für Erlangen begutachten lassen möchten.

Was macht Erlangen als Denkmalstadt besonders?

Erlangen nimmt unter den fränkischen Städten eine Sonderstellung ein. Die Baugeschichte unterscheidet sich grundlegend von der mittelalterlich gewachsener Städte wie Nürnberg oder Bamberg.

Barocke Planstadt: Ab 1686 ließ Markgraf Christian Ernst die Neustadt als Siedlung für hugenottische Glaubensflüchtlinge aus Frankreich anlegen. Die Straßen verlaufen schnurgerade in einem rechtwinkligen Raster. Die Wohnhäuser wurden einheitlich als zwei- bis dreigeschossige traufständige Bauten errichtet. Diese systematische Anlage ist in Süddeutschland selten und als Ensemble denkmalgeschützt.

Hugenottenhäuser: Die typischen Erlanger Hugenottenhäuser zeichnen sich durch schlichte barocke Fassaden, verputztes Fachwerk oder Sandsteinmauerwerk und regelmäßige Fensterachsen aus. Viele dieser Häuser wurden über die Jahrhunderte mehrfach umgebaut, sodass sich hinter barocken Fassaden Bausubstanz verschiedener Epochen verbergen kann. Das macht die Zustandsbeurteilung anspruchsvoll.

Lage im Regnitztal: Erlangen liegt im Tal der Regnitz, die die Stadt in zwei Hälften teilt. Der hohe Grundwasserspiegel ist bei älteren Gebäuden ein ständiger Risikofaktor. Fehlende oder beschädigte Horizontalsperren führen bei historischen Bauten entlang des Flusslaufs regelmäßig zu aufsteigender Feuchtigkeit.

Welche typischen Schäden treten bei Erlanger Denkmalimmobilien auf?

Die häufigsten Schadenbilder bei denkmalgeschützten Gebäuden in Erlangen lassen sich auf die Bauweise, das Alter und die Lage im Regnitztal zurückführen.

Feuchtigkeit: Fehlende oder defekte Horizontalsperren sind bei historischen Gebäuden eher die Regel als die Ausnahme. Aufsteigende Feuchtigkeit durchdringt das Mauerwerk und führt zu Salzausblühungen, Putzschäden und Schimmelbildung. In der Nähe der Regnitz kommt drückendes Grundwasser als zusätzlicher Faktor hinzu. Auf unserer Seite zu Feuchteschäden und Schimmel finden Sie weiterführende Informationen.

Holzschäden: Holzbalkendecken und Dachstühle in historischen Gebäuden können von Holzschädlingen wie Hausbock oder Nagekäfer befallen sein. Bei Erlanger Hugenottenhäusern mit ihren originalen Dachstühlen aus dem späten 17. Jahrhundert sind die Balkenköpfe an den Auflagern häufig feuchtgeschädigt. Mehr dazu auf unserer Seite zu Holzschädlingen im Dachstuhl.

Sandsteinverwitterung: Abplatzungen, Rissbildung und Materialverlust durch Frost-Tau-Wechsel betreffen Sandsteinfassaden und Sandsteingewände an Fenstern und Türen. Die Sanierung erfordert steinmetzmäßige Arbeit oder den Einsatz spezieller Mörtelsysteme.

Statische Auffälligkeiten: Setzungsrisse können durch den sandigen Baugrund im Regnitztal oder durch jahrhundertelange Belastung entstehen. Ein Sachverständiger beurteilt, ob Risse aktiv sind oder sich beruhigt haben.

Bei einer Begutachtung für Erlangen an einem Hugenottenhaus in der Neustadt zeigte sich ein typisches Muster: Die verputzte Fassade wirkte auf den ersten Blick gepflegt. Die Feuchtemessung im Erdgeschoss offenbarte jedoch massive aufsteigende Feuchtigkeit. Im Dachstuhl fanden sich Fraßspuren des Gewöhnlichen Nagekäfers. Beide Befunde blieben bei einer normalen Besichtigung unsichtbar. Solche verdeckten Schäden sind bei über 300 Jahre alten Gebäuden keine Seltenheit.

Wie lässt sich der Sanierungsaufwand realistisch einschätzen?

Die Kalkulation des Sanierungsaufwands ist bei denkmalgeschützten Gebäuden besonders schwierig, weil zwei Faktoren die Kosten regelmäßig über erste Schätzungen hinaus treiben.

Auflagen der Denkmalbehörde: Spezielle Materialien und Handwerkstechniken sind teurer als Standardlösungen. Natursteinmetzarbeit, historische Putztechniken oder handgestrichene Dachziegel kosten ein Vielfaches der industriell gefertigten Alternativen.

Unvorhergesehene Befunde: Hinter historischen Verkleidungen, unter Bodenbelägen oder in Hohlräumen können sich Schäden verbergen, die erst bei der Sanierung sichtbar werden. Eine gründliche Voruntersuchung durch einen Sachverständigen reduziert dieses Risiko erheblich, kann es aber nicht vollständig ausschließen.

Ein Sachverständiger, der mit der fränkischen Bausubstanz vertraut ist, kann den Sanierungsaufwand deutlich realistischer einschätzen als ein Laie. Die Investition in eine fachkundige Begehung vor dem Kauf zahlt sich in den allermeisten Fällen aus. Auf unserer Seite zur Hauskaufberatung erfahren Sie, wie eine solche Begutachtung abläuft.

Lohnt sich der Kauf einer Denkmalimmobilie finanziell?

Ob sich der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie unter dem Strich rechnet, hängt von mehreren Faktoren ab.

Steuerersparnis: Die Denkmal-AfA kann bei hohen Sanierungskosten und einem entsprechenden Steuersatz erhebliche Ersparnisse bringen. Ein Steuerberater sollte die individuelle Situation vor dem Kauf durchrechnen.

Wertsteigerung: Denkmalimmobilien in guten Lagen tendieren langfristig zu stabilen oder steigenden Werten. Die Erlanger Neustadt mit ihrer Nähe zur Universität und zum Stadtzentrum ist als Wohnlage dauerhaft gefragt.

Sanierungskosten: Die Kosten liegen erfahrungsgemäß über denen vergleichbarer Bestandsimmobilien ohne Denkmalschutz. Ein Sachverständiger hilft, die Kosten vor dem Kauf realistisch einzuordnen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Die Entscheidung für oder gegen eine Denkmalimmobilie ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Die Kombination aus steuerlichen Vorteilen, Substanzqualität und Lage muss zum persönlichen Vorhaben passen.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob ein Gebäude in Erlangen denkmalgeschützt ist?

Die Denkmalliste ist beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einsehbar. Im BayernAtlas sind die Denkmäler kartiert. Zusätzlich gibt die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Erlangen Auskunft über den Schutzstatus einzelner Gebäude.

Muss ich das Gebäude exakt im Originalzustand erhalten?

Nein. Modernisierungen sind möglich, aber genehmigungspflichtig. Das Ziel des Denkmalschutzes ist die Bewahrung der historischen Substanz, nicht das Einfrieren jedes Details. In der Praxis zeigen sich die meisten Denkmalämter kompromissbereit, wenn die Substanz respektiert wird.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung saniere?

Es droht ein Bußgeld, und Sie können zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet werden. Zusätzlich verlieren Sie den Anspruch auf die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten nach §7i oder §10f EStG.

Kann ich an einem denkmalgeschützten Gebäude eine Außendämmung anbringen?

Bei denkmalgeschützten Fassaden in der Regel nicht. Eine Außendämmung verändert das Erscheinungsbild und ist fast immer unzulässig. Innendämmung ist die übliche Alternative, bringt jedoch bauphysikalische Herausforderungen wie die Taupunktverschiebung mit sich. Ein Sachverständiger berät zur geeigneten Lösung.

Gibt es Fördermittel speziell für Denkmalimmobilien?

Ja. Neben der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es Zuschüsse der Bayerischen Landesstiftung und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Die Konditionen und Verfügbarkeit variieren je nach Maßnahme und Haushaltslage.

Brauche ich einen spezialisierten Sachverständigen für eine Denkmalimmobilie?

Ein Sachverständiger mit Erfahrung in historischer Bausubstanz ist dringend zu empfehlen. Er kennt die typischen Schadenbilder, die denkmalrechtlichen Anforderungen und kann den Sanierungsaufwand realistisch einschätzen. Gerade bei den Erlanger Hugenottenhäusern mit ihrer teils über 300 Jahre alten Substanz ist Fachwissen entscheidend.

Ist eine Denkmalimmobilie immer teurer in der Sanierung?

In der Regel ja, weil spezielle Materialien und handwerkliche Techniken gefordert sind. Die steuerlichen Vorteile können einen erheblichen Teil der Mehrkosten kompensieren. Ob sich die Rechnung im Einzelfall lohnt, sollte vorab mit Sachverständigem und Steuerberater geprüft werden.

Was bedeutet Ensembleschutz?

Beim Ensembleschutz steht nicht das einzelne Gebäude, sondern ein ganzer Straßenzug oder Stadtteil unter Schutz. In Erlangen betrifft das insbesondere die barocke Neustadt. Auch Gebäude, die kein Einzeldenkmal sind, können im Ensemble Auflagen unterliegen, etwa bezüglich Fassadengestaltung oder Dachform.

Sie interessieren sich für eine denkmalgeschützte Immobilie für Erlangen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Jörg Aichinger, DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger, kennt die fränkische Denkmalsubstanz und berät Sie vor dem Kauf.

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