Das Wichtigste in Kürze:
- Das GEG 2024 schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
- Die Pflicht gilt sofort bei Neubauten in Neubaugebieten. Im Bestand greift sie erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.
- Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Ein Austauschzwang für funktionierende Anlagen besteht nicht.
- Für Erlangen als Großstadt muss die kommunale Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen.
- Ein Sachverständiger beurteilt den Zustand der alten Heizung und die Eignung des Gebäudes für verschiedene Heizsysteme.
Der Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verunsichert viele Eigentümer. Die Diskussion war politisch aufgeladen, die tatsächlichen Regelungen sind differenzierter als die öffentliche Debatte vermuten lässt. Für Erlangen als Großstadt mit rund 119.000 Einwohnern gelten spezifische Fristen. Dieser Artikel stellt sachlich dar, was das GEG 2024 tatsächlich verlangt, welche Übergangsfristen bestehen und worauf Eigentümer achten sollten.
Was schreibt das GEG 2024 beim Heizungstausch vor?
Die zentrale Regelung lautet: Jede neu eingebaute Heizung muss ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien decken. Das gilt für den Einbau einer neuen Heizungsanlage, nicht für Reparaturen an bestehenden Anlagen.
Was erfüllt die 65-Prozent-Anforderung?
Das Gesetz definiert mehrere Erfüllungsoptionen: Wärmepumpe (elektrisch oder gasbetrieben), Fernwärme aus einem Wärmenetz, Stromdirektheizung (unter bestimmten Bedingungen), Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas-/Öl-Brennwertkessel, Biomasseheizung (Pellets, Scheitholz), Solarthermie in Kombination mit einer weiteren Quelle, oder eine Brennstoffzellenheizung. Eine reine Gas- oder Ölheizung ohne erneuerbaren Anteil erfüllt die Anforderung nicht mehr.
Was ist mit der alten Heizung? Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden, solange sie funktionieren. Reparaturen sind erlaubt. Erst wenn die Heizung nicht mehr reparierbar ist (Havarie), greift die 65-Prozent-Pflicht. Und selbst dann gelten Übergangsfristen: Nach einer Havarie dürfen vorübergehend gebrauchte Fossil-Heizungen eingebaut werden, und es besteht eine Übergangsfrist von fünf Jahren (bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre), um eine GEG-konforme Lösung zu installieren.
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Welche Fristen gelten für Erlangen?
Die zeitliche Staffelung des GEG orientiert sich an der kommunalen Wärmeplanung. Die Pflicht zum Einsatz von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen wird an die Verfügbarkeit dieser Planung geknüpft.
Neubau in Neubaugebieten: Seit dem 1. Januar 2024 gilt die 65-Prozent-Pflicht unmittelbar.
Bestandsgebäude in Großstädten (über 100.000 Einwohner): Die Pflicht greift, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt, spätestens aber ab dem 30. Juni 2026. Erlangen hat als Großstadt mit rund 119.000 Einwohnern diese Frist zu beachten.
Bestandsgebäude in kleineren Gemeinden (unter 100.000 Einwohner): Hier läuft die Frist bis zum 30. Juni 2028.
Die kommunale Wärmeplanung zeigt, welche Gebiete an ein Wärmenetz angeschlossen werden sollen und welche auf dezentrale Lösungen (etwa Wärmepumpen) setzen müssen. Für die Erlanger Innenstadt mit ihren dicht bebauten Straßenzügen könnte ein Wärmenetz sinnvoll sein. In den Randbezirken wie Büchenbach oder Tennenlohe werden eher dezentrale Lösungen zum Tragen kommen.
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Welche Heizung passt zu welchem Gebäude?
Die technische Eignung hängt vom Gebäudezustand ab. Nicht jede Option funktioniert in jedem Altbau.
Wärmepumpe: Arbeitet am effizientesten mit niedrigen Vorlauftemperaturen (35 bis 40 Grad Celsius). Das setzt große Heizflächen voraus, idealerweise Fußbodenheizung. In vielen Erlanger Altbauten, besonders den Hugenottenhäusern und Gründerzeithäusern, sind jedoch kleine Heizkörper installiert. Eine Wärmepumpe funktioniert auch mit Heizkörpern, wenn das Gebäude gut gedämmt ist und die Heizflächen ausreichend dimensioniert sind. Eine Vorlauftemperatur von 55 Grad ist möglich, senkt aber den Wirkungsgrad erheblich.
Hybridheizung: Kombiniert eine Wärmepumpe (für die Grundlast, etwa 65 Prozent) mit einem Gas-Brennwertkessel (für Spitzenlast an kalten Tagen). Das kann für schlecht gedämmte Altbauten ein Kompromiss sein: Die 65-Prozent-Anforderung wird erfüllt, ohne dass das gesamte Heizsystem umgebaut werden muss.
Biomasseheizung: Pelletkessel erfüllen die 65-Prozent-Anforderung vollständig. Sie benötigen allerdings Platz für den Kessel und das Pelletlager. In den engen Kellern der Erlanger Innenstadthäuser kann das ein Problem sein.
Fernwärme: Sofern ein Wärmenetz vorhanden oder geplant ist, kann der Anschluss die einfachste Lösung sein. Das setzt voraus, dass die kommunale Wärmeplanung einen Anschluss vorsieht.
Was sollte man vor dem Heizungstausch prüfen lassen?
Ein Heizungstausch ohne Betrachtung des Gesamtgebäudes kann teuer werden. Wer eine Wärmepumpe in ein ungedämmtes Gebäude einbaut, wird hohe Stromkosten haben. Wer zuerst dämmt und dann die Heizung anpasst, dimensioniert die neue Heizung kleiner und effizienter.
Gebäudehülle: Wie ist der Dämmzustand von Fassade, Dach und Kellerdecke? Welche Fenster sind verbaut? Ein Sachverständiger kann den energetischen Zustand beurteilen und Prioritäten setzen.
Heizsystem: Welche Heizflächen sind vorhanden? Reichen die Heizkörper für niedrige Vorlauftemperaturen? Gibt es eine Fußbodenheizung oder lässt sie sich nachrüsten?
Platzverhältnisse: Wo steht die neue Heizung? Luft-Wärmepumpen brauchen eine Außeneinheit, die Schall emittiert. In der dichten Bebauung der Erlanger Neustadt kann das mit dem Nachbarschutz kollidieren. Erdwärmesonden erfordern eine Bohrung, die genehmigungspflichtig ist.
Die Bauthermografie macht Wärmeverluste sichtbar und liefert eine solide Grundlage für die Sanierungsplanung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Was passiert bei Denkmalschutz?
Das GEG enthält eine Ausnahmeregelung für denkmalgeschützte Gebäude und erhaltenswerte Bausubstanz. Wenn die Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung die Substanz des Denkmals beeinträchtigen würde, kann eine Befreiung beantragt werden. Das betrifft in Erlangen einen erheblichen Teil der Innenstadt: Die barocke Neustadt mit ihren Hugenottenhäusern steht als Ensemble unter Denkmalschutz.
Eine Befreiung bedeutet nicht, dass nichts getan werden muss. Die Denkmalbehörde und die Baurechtsbehörde prüfen, welche Maßnahmen zumutbar sind, ohne die Substanz zu gefährden. In der Praxis führt das häufig zu Kompromisslösungen.
Welche Fehler sollte man beim Heizungstausch vermeiden?
Überstürzt handeln: Solange die alte Heizung funktioniert, besteht kein Handlungszwang. Die Übergangsfristen des GEG geben Zeit für eine durchdachte Planung.
Nur die Heizung tauschen: Ohne Berücksichtigung der Gebäudehülle wird die neue Heizung womöglich falsch dimensioniert. Zuerst den Wärmebedarf senken, dann die Heizung anpassen.
Förderung nicht nutzen: Für den Heizungstausch gibt es Bundesförderung (BEG). Die Konditionen ändern sich regelmäßig. Ein Antrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Schallschutz ignorieren: Wärmepumpen-Außeneinheiten erzeugen Schall. In dichter Bebauung muss der Aufstellort sorgfältig gewählt werden, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
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Häufige Fragen
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Die 65-Prozent-Pflicht greift erst bei Einbau einer neuen Anlage oder nach einer Havarie mit Übergangsfrist.
Was passiert nach einer Heizungshavarie?
Bei einem irreparablen Defekt dürfen Sie übergangsweise eine gebrauchte Fossil-Heizung einbauen. Danach haben Sie fünf Jahre Zeit, eine GEG-konforme Lösung zu installieren.
Funktioniert eine Wärmepumpe im ungedämmten Altbau?
Technisch ja, wirtschaftlich oft nicht sinnvoll. Ohne Dämmung braucht die Wärmepumpe hohe Vorlauftemperaturen und verbraucht viel Strom. Eine Hybridlösung kann in diesem Fall wirtschaftlicher sein.
Ab wann gilt die 65-Prozent-Pflicht für Erlangen?
Spätestens ab dem 30. Juni 2026, oder früher, falls die kommunale Wärmeplanung vorher vorliegt. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt sie bereits seit 1. Januar 2024.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Kommune ermittelt, welche Gebiete über ein Wärmenetz versorgt werden sollen und welche auf dezentrale Heizungen setzen. Für Erlangen muss diese Planung bis spätestens 30. Juni 2026 vorliegen.
Gibt es Förderung für den Heizungstausch?
Ja, über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Fördersätze variieren je nach Maßnahme und Einkommen. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Aktuelle Konditionen finden Sie beim BAFA.
Was bedeutet das GEG für denkmalgeschützte Gebäude?
Es gibt Ausnahmetatbestände. Wenn die Umsetzung die denkmalgeschützte Substanz beeinträchtigen würde, kann eine Befreiung beantragt werden. Das befreit aber nicht von der Pflicht, zumutbare Alternativen zu prüfen.
Kann ein Sachverständiger bei der Entscheidung helfen?
Ja. Ein Sachverständiger beurteilt den energetischen Zustand des Gebäudes, prüft die Eignung verschiedener Heizsysteme und hilft, die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen.
Heizungstausch für Erlangen planen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Sachverständiger Jörg Aichinger beurteilt Ihr Gebäude und berät zu den Optionen.